Ratgeber Massivhaus

Was Sie zu einem Massivhaus wissen müssen

Von einem Massivhaus spricht man, wenn mit Stein gebaut wird. Unter allen Neubauten ist diese Bauweise die gängigste Variante. Bei guten Voraussetzungen und sorgfältiger Pflege kann die Lebensdauer eines privat genutzten Massivhauses bis zu 120 Jahre anhalten.
Gemeinsam mit Ihnen planen wir Ihre eigenen vier Wände. In persönlichen Beratungsgesprächen können Sie Ihrer Fantasie freien Lauf lassen und Ihr Haus nach Ihren eigenen Wünschen entwerfen lassen.
Aufgrund der Bauweise ist das Massivhaus durchaus beständiger gegen starke Gewitter oder Überschwemmungen. Das dicke Mauerwerk bei Massivhäusern speichert den Wasserdampf. Diesen kann er an den Innenraum abgeben und somit den Wohnraum im Sommer kühlen und im Winter warmhalten.

Bungalow

  • Errichten eines Einfamilienhauses auf einer Ebene
  • Alle Räume sind barrierefrei zu erreichen
  • Individuelle Gestaltung der Grundrisse, da wenig tragende Wände

Klassisch mit Satteldach

  • 1 ½ oder 2-geschossig
  • Wird von Familien sehr häufig gebaut

Stadthausvilla

  • moderne Bauweise
  • viel Wohnfläche ohne Dachschrägen

Bauhausstil

  • moderner Stil mit ansprechender Architektur

Doppelhäuser

  • es wird wenig Grundstück benötigt
  • Bau direkt an der Grundstücksgrenze ermöglicht Gewinn an Flächen für die sonstige Nutzung

Reihenhäuser und Quattrohäuser

  • kleine Grundstücksfläche
  • verdichtete Bauweise
  • kostengünstige Variant

Zwei und Mehrfamilienhäuser

  • mehr Generationen
  • Mieterträge

Porenbeton

Porenbeton, auch Gasbeton genannt, ist ein dampfgehärteter, massiver Baustoff. Bereits im 19. Jahrhundert wurden Untersuchungen angestellt, Steine für ein Mauerwerk aus Kalk und Sand herzustellen. Das Baumaterial hat sich von da an stets weiterentwickelt und wird heute im Massivbau eingesetzt.

Kalksandstein

Kalksandstein wird aus den Rohstoffen Kalk, Sand und Wasser hergestellt. Wer einen großen Wert auf nachhaltiges Bauen setzt, für den ist dieser Baustoff bestens geeignet. Für die Produktion des Materials wird nur wenig Energie verbraucht. Der Herstellungsprozess hat keine umweltbelastenden Folgen und Nebenwirkungen, da der Baustein nur aus natürlichen Rohstoffen gewonnen wird. Die hohe Speichermasse des Kalksandsteins reguliert kurzfristige Temperaturschwankungen, weshalb dieser Baustoff für eine optimale Wärmedämmung ist. Auch für den Schall- und Brandschutz trägt der Kalksandstein seinen Teil bei: Aufgrund der hohen Masse schützt es weitestgehend vor Lärm. Da Kalksandstein nicht brennbar ist, kann dieser Stoff für Brandschutzwände und den Heizungskeller eingesetzt werden. Die hohe Mauerwerksdruckfestigkeit garantiert die Stabilität des Gebäudes und ermöglicht es, dünnes Mauerwerk zu konstruieren, um mehr Wohnfläche zu erhalten.

Ziegelmauer

Bereits vor unserer Zeit verwendeten die Menschen für den Bau von Häusern Ziegelsteine. Durch seine Beschaffenheit eignet sich das Material besonders gut für den Bau von Massivhäusern. Wärmedämmung und Schallschutz sind in einem gewissen Maß gewährleistet. Die Ziegel haben sich über all die Jahre stark verändert. Früher verwendete man überwiegend Backsteine, heute dagegen werden oft Lochziegel eingesetzt.

Beton

Seit über 14.000 Jahren werden Betonsteine im Hausbau eingesetzt. Beton besteht im Wesentlichen aus Zement, Ton, Gesteinskörnungen und Wasser. Je nachdem, was für Eigenschaften des Stoffes benötigt werden, wird die Mischung dementsprechend auch angefertigt.

Blähton

Blähton basiert auf dem Naturbaustoff Ton. Dieser wird fein gemahlen, granuliert und mit feinem Kalksandsteinmehl bestäubt, sodass die gesamte Mischung anschließend im Drehrohrofen gebrannt werden kann. Hierbei verbrennen die organischen Anteile in den Kügelchen und die Oberfläche schmilzt zu einer keramischen Hülle. Das durch die Verbrennung entstandene Kohlenstoffdioxid kann somit nicht entweichen und führt zur Aufblähung der Tonkugeln. Die feinen Luftporen sorgen für eine gute Qualität des Raumklimas, indem sie die Luftfeuchtigkeit aufnehmen und im Raum reguliert wieder abgeben. Somit wird das Eindringen des Wassers verhindert und demzufolge Frost, Nässe oder Schimmel vermieden. Des Weiteren bietet das Material hervorragende Eigenschaften für die optimale Wärmedämmung und Schallschutz. Ein Innenputz wird nicht benötigt, sodass die Rohbauphase verkürzt werden kann und gleichzeitig eine größere Netto-Wohnfläche realisiert werden kann.

Keller:

Aufgrund der kühlen und gleichmäßigen Temperatur im Keller sollte dieser ursprünglich als Vorratsraum zur Lagerung von Obst und Gemüse oder Kohle als Brennmaterial dienen. Der Keller war auch dafür gedacht, sich vor Naturkatastrophen, Angriffen oder Kriegen zu schützen. Durch die fortgeschrittene Entwicklung in der Kühl- und Kältetechnik war es nicht mehr notwendig, Lebensmittel im Keller aufzubewahren, weshalb der Keller heute beispielsweise zur Unterbringung der Haustechnik oder als Abstellmöglichkeit genutzt wird. Bei ausreichendem Tageslicht kann auch ein zusätzlicher Arbeits- oder Wohnbereich hergerichtet werden. Die Fläche im Keller bietet sich ebenso für einen Hobbyraum an.

Satteldach

In Deutschland ist das Satteldach am weitesten verbreitet. Es besteht aus zwei geneigten Dachflächen, die am höchsten Punkt, nämlich am Dachfirst miteinander verbunden sind. In vielen Fällen wird diese Dachform auch als Giebeldach bezeichnet. Die Konstruktion erfolgt durch ein Sparrendach oder ein Pfettendach. Die Flachneigung variiert zwischen 30 und 62 Grad. Bei einer günstigen Ausrichtung kann eine Photovoltaikanlage oder Solarthermie installiert werden.

Schleppdach

Das Schleppdach stellt eine Erweiterung von Dächern da, in den meisten Fällen findet man sie aber als Fortsetzung von einem Satteldach vor. Charakterisierend für diese Form ist, dass das Dach an einer Seite bis fast zum Boden geht und soll Anbauten, Hauseingänge, Carports oder Lagerflächen bedecken.

Walmdach

Das Walmdach gehört zu den ältesten Dachformen und wurde damals für herrschaftliche Bauten eingesetzt. Diese Dachform verfügt nicht nur an den Traufseiten, sondern auch an den Giebelseiten über geneigte Dachflächen. Diese werden als Walme bezeichnet und ersetzen den Giebel.

Mansarddach

Das Mansarddach sieht man oft auf prunkvollen Herrschaftsgebäuden in Frankreich. Doch auch auf gängigen Wohnimmobilien ist diese Dachform zu erkennen. Im Gegensatz zu einem Satteldach oder einem Walmdach verfügt das Mansarddach über unterschiedlich geneigte Dachflächen. Sie verlaufen zu Beginn ganz gewöhnlich, auf halber Höhe weisen sie einen Knick auf. Der untere Teil des Dachs hat eine höhere Dachneigung als der obere Teil.

Pultdach

In Deutschland gehört das Pultdach zu den eher seltenen Dachformen. Damals hat man diese Dachform hauptsächlich für den Bau von Garagen und Schuppen eingesetzt. Das Pultdach hat nur eine Dachfläche. Im Gegensatz zum Flachdach liegt die Dachfläche schräg auf dem Gebäude, weshalb dies einem Schreibpult aus der Schule ähnelt. Daher auch der Name.

Flachdach

Als Flachdach bezeichnet man Dächer mit einer Neigung von unter 7°.

Fernwärme:

Blockheizkraftwerk

  • Wärme, die bei der Erzeugung von Strom entsteht, wird für die Warmwasseraufbereitung und für die Beheizung verwendet
  • Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung
  • Einsparung von Primärenergie

Gasheizung

  • das am meisten genutzte Heizsystem in Deutschland
  • Gas wird im Kessel verbrannt, Wärme gelangt über Wärmetauscher in das Heizungswasser und wird an die Heizung übertragen

Holz/Pellet

  • umweltfreundlich
  • kostengünstig und ein krisensicherer Rohstoff
  • unterschiedliche, hocheffiziente Heiztechniken für individuelle Bedürfnisse

Elektroheizung – Infrarotheizung

  • langwelligen elektromagnetischen Strahlen
  • flüssige und feste Objekte nehmen die Wärme auf und geben sie dann wieder an die Luft ab

Elektroheizung – Wärmepumpen

  • Kältemittel verdampft mithilfe von Energie aus der Umwelt wie beispielsweise Wasser, Luft oder Erdreich
  • Kältemitteldampf wird durch einen Kompressor verdichtet -> es wird warm
  • Wärme wird dann an den Heizkreis weitergeleitet

Hybridheizung

  • Mischung aus mindestens zwei Energiequellen
  • in vielen Fällen wird Erdöl bzw. Erdgas mit einer erneuerbaren Energiequelle kombiniert
  • Gas- bzw. Ölheizung kommt dann erst zum Einsatz, wenn die Wärme aus der erneuerbaren Energiequelle nicht ausreicht

Effizienzhaus 55

Ein KfW-Effizienzhaus, das gewisse Energiestandards erfüllt. Er beschreibt ein Gebäude, das nur 55 % so viel Energie benötigt wie ein vergleichbarer Neubau, der den maximal zulässigen Wert nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) erreicht. Die Energieeffizienz wird am jährlichen Primärenergiebedarf bzw. am Transmissionswärmeverlust gemessen. Das KfW-Effizienzhaus 55 benötigt die geringsten energetischen Ansprüche, um eine Förderung zu erhalten.

So müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sein Jahres-Primärenergiebedarf darf höchstens 55 % desjenigen eines entsprechenden Referenzgebäudes betragen.
  • Höchstwert für den Transmissionswärmeverlust beträgt 70 % von dem eines Referenzhauses

Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz könnten sein:

  • Erneuerung der bestehenden Heizung
  • Austausch der Fenster
  • Dämmung des Daches
  • Dämmung der Fassade
  • Nutzung einer Pelletheizung
  • Einbau einer Solarthemieanlage
  • Einbau und Nutzung einer Wärmepumpe
  • Einbau einer zentralen Lüftungsanlage

Effizienzhaus 40 (plus)

Für das KfW-Effizienzhaus 40 müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • sein Jahresprimärenergiebedarf darf bei höchstens 40 % des Bedarfs eines entsprechenden Referenzgebäudes liegen.
  • Höchstwert für den Transmissionswärmeverlust liegt bei 55 % von dem eines Referenzhauses

Das KfW-Effizienzhaus 40 plus muss sowohl den Bedingungen für das KfW-Effizienzhaus 40 entsprechen, als auch selbst Energie gewinnen und speichern. Neben den bereits genannten Anforderungen muss das Haus darüber hinaus noch ein Plus-Paket mit den folgenden Komponenten umsetzen:

  • eine Anlage zur Stromerzeugung auf Grundlage erneuerbarer Energien (Photovoltaik, Windkraftanlagen)
  • einen Batteriestromspeicher,
  • eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • ein Benutzerinterface zur Visualisierung des Stromverbrauchs

Die Kreditvergabe mit den Konditionen der KfW sind nahezu identisch mit denen für das KfW-Effizienzhaus 55. Die wesentlichen Unterschiede liegen im Tilgungszuschuss.

Für die optimale Hausplanung und der einhergehenden Baufinanzierung ist eine umfassende Kostenübersicht von großer Bedeutung. Neben den Bauleistungen für das Errichten des Hauses gehören auch die Baunebenkosten dazu. All diese Kosten sollen mit dem Budget vereinbar sein und sorgfältig kalkuliert werden.

Diese Baukosten müssen Bauherren mit einplanen:

  • Kosten für das Grundstück
  • Vermessungskosten
  • Baukosten für den Rohbau, Keller, Dach, Innenausbau
  • Kosten für Garage/Carport/Stellplatz
  • Kosten für Außenanlagen (Zuweg, Zaun, Rodung, Terrasse, Garten)
  • Kosten für Fertigstellungsarbeiten (Malerarbeiten, Bodenbelege)

Diese Baunebenkosten müssen berücksichtigt werden:

  • Grundstücksnebenkosten (Maklerprovision, Notar- und Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer)
  • Finanzierungsnebenkosten (Bauzeitzinsen, behördliche Gebühren, Geldbeschaffungskosten, Bauzeitpacht)
  • Kosten Baugenehmigung (Bauantrag, Baugenehmigung)
  • Innere Erschließung (Elektro-, Gas-, Wasser- und Telefonanschluss)
  • Äußere Erschließung (Anbindung Abwasser/Regenwasser, Bodenausgleich, Entsorgung Erdreich/Abriss)
  • Kosten Versicherung
  1. Arbeitgeberdarlehen
  2. Fördermittel BAFA
  3. Fördermittel Bundesländer
  4. Fördermittel KfW
  5. Fördermittel Kirchen
  6. Fördermittel der Städte und Gemeinden
  7. Riesterrente
  8. Wohnungsbauprämie

1. Arbeitgeberdarlehen

Ein Arbeitgeberdarlehen ist ein Kredit, der von einem Unternehmen für dessen Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wird. In der Regel erhalten Mitarbeiter das Geld zu einem niedrigeren Zinssatz als bei der Bank.
Voraussetzung ist selbstverständlich, dass der Arbeitgeber auch bereit ist, dieses Darlehen zu gewähren. Hierbei gelten die zivilrechtlichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch. Für das Zustandekommen eines wirksamen Darlehensvertrages ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Zweck, der Darlehenshöhe, der Laufzeit, der Verzinsung, der Rückzahlung und der Sicherheit notwendig. Ebenfalls muss klar geregelt werden, wie der Kredit sich im Falle der Kündigung des Arbeitsverhältnisses verhält.
Die Auszahlung sowie die Rückzahlungsbeträge des Kredits werden mit den Lohnzahlungen verrechnet.

Von Vorteil kann es für den Arbeitgeber sein, wenn der Mitarbeiter beispielsweise aufgrund des Hausbaus eine Lohnerhöhung fordert, der Arbeitgeber aber ein Darlehen anbietet. Somit kann der Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben sparen, die bei einer Lohnerhöhung fällig wären. Natürlich fördert ein solches Handeln auch die Mitarbeiterbindung, da Mitarbeiter Geld zu günstigen Konditionen erhalten.

2. Fördermittel BAFA

Wer eine gebrauchte Immobilie energetisch sanieren möchte, hat die Möglichkeit, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch zu nehmen. Der Fördersatz hängt immer von den einzelnen Maßnahmen ab. Für die folgenden Maßnahmen gilt ein Fördersatz von 20% der förderfähigen Ausgaben:

  • Austausch von Fenstern oder der Haustür
  • Dämmung der Gebäudehülle Sommerlicher
  • Wärmeschutz Einbau von Anlagentechnik der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve der Austausch von Heizungspumpen
  • Optimierung der Wärmepumpe, die Dämmung von Rohrleitungen der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Des Weiteren wird der Einbau von effizienter Heizungstechnik je nach Art der Wärmeerzeugung mit den folgenden Fördersätzen gefördert:

  • Gasbrennwert-Heizungen (Renewable Ready) 20 %
  • Gas-Hybridheizungen 30 %
  • Solarthermieanlagen 30 %
  • Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25 % mit 30 %
  • Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 55 % mit 35 %
  • Wärmepumpen 35 %
  • Biomasseanlagen 35 % (bei besonders emmisionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozentpunkte)
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) mit 35 %

Zusätzlich dazu kann bei einem Austausch von einer Ölheizung noch ein Bonus von 10% beantragt werden, sofern die Heizung durch eine der folgenden Heizungsanlagen ersetzt wird:

  • Gas-Hybridheizung
  • Biomasseheizung
  • Wärmepumpe
  • EE-Hybridheizung

Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25 Prozent oder 55 Prozent Es ist zu beachten, dass die Ausgaben pro Wohneinheit nicht mehr als 60.000€ betragen dürfen. Im Zusammenhang mit den bereits genannten Maßnahmen kann eine dazugehörige Fachplanung und Baubegleitung zu 50% von der BAFA gefördert werden. Auch hierfür existieren Grenzen für die förderfähigen Ausgaben: So sind die Kosten bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 5.000 Euro und bei Mehrfamilienhäusern auf 2.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt. Beim Einbau von Solarkollektoranlagen in Neubauten werden 30% der förderfähigen Ausgaben gefördert und bei Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen bis zu 35%.

3. Fördermittel Bundesländer

Genauso wie der Bund vergeben auch die Bundesländer Fördermittel beispielsweise für den Immobilienerwerb, für effizientes Bauen oder auch für Modernisierungen. Altersgerechter Umbau, Maßnahmen zum Einbruchschutz, Grundrissänderung oder auch die Erhöhung des Wohnwertes können Gründe für die Inanspruchnahme von den Förderprogrammen sein. Die Bedingungen und Konditionen variieren von Land zu Land, weshalb dies einer gründlichen Recherche bedarf. Auf den jeweiligen Websiten der Förderinstitute finden Sie die aktuellen Förderprogramme mit den erforderlichen Informationen:

4. Fördermittel KfW

Förderprogramme von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ermöglichen privaten Bauherren die Inanspruchnahme von günstigen Krediten und Zuschüssen für den Bau und Kauf einer selbst genutzten Immobilie, für den altersgerechten Umbau, für eine energetische Sanierung oder auch für die Nutzung erneuerbarer Energien. Ab dem 01.07.2021 wird diese Förderung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ersetzt.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die relevanten Programme für Ihr Immobilienvorhaben:

  • Beim Bau eines Hauses stellt die KfW-Bank gemäß „Energieeffizient Bauen“ (153) Kredite zur Verfügung, wenn der energetische Standard einem KfW Effizienzhaus 40 plus, 40, 55 oder einem Passivhaus entspricht. Private Bauherren erhalten bis zu 120.000€ pro Kredit mit einem Tilgungszuschuss zwischen 18.000€ und 30.000€.
  • Beim Programm „Energieeffizient Sanieren“ werden die KfW-Effizienzhäuser 55, 70, 85, 100 und 115 gefördert. Die Höhe der Förderung hängt vom Energieniveau ab: Je geringer der Energiebedarf, desto höher ist die Förderung der Bank.
  • Auch die Baubegleitung kann von der KfW-Bank durch einen Zuschuss in Höhe von 50% der Kosten, insgesamt aber auf 4.000€ begrenzt, gemäß Programm 431 gefördert werden.
  • Soll eine Photovoltaik-Anlage für die Stromerzeugung eingesetzt werden, kann für diese ein KfW-Kredit bis zu 100% aufgenommen werden. (Erneuerbare Energien Standard (270))
  • Das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) ermöglicht Ihnen einen Kredit bis zu einer Höhe von 100.000 € für den Erwerb von einem selbst genutzten Haus oder selbst genutzten Eigentumswohnung.
  • Pro Wohneinheit gewährt die KfW im „Altersgerecht Umbauen“ (159) einen zinsgünstigen Kredit bis zu 50.000 €, wenn die eigenen vier Wände barrierefrei umgebaut werden soll.

Bitte beachten Sie, dass diese Förderprogramme nur bis zum 30.06.2021 beantragt werden können.

5. Fördermittel Kirchen

Mehrere katholische und evangelische Kirchen unterstützen junge Familien beim Bau Ihres Eigenheims auf verschiedene Art und Weisen. So stellen viele Kirchen den Bauherren Grundstücke im Erbbaurecht zu günstigen Konditionen zur Verfügung oder vergeben in Einzelfällen auch Kredite.

Es lohnt sich also, sich bei ortsansässigen Kirchen zu informieren.

6. Fördermittel der Städte und Gemeinden

Ebenso wie der Bund und die Länder vergeben auch Städte und Gemeinde Fördermittel für den Kauf von Grundstücken oder einer Eigentumswohnung und den Bau bzw. Kauf eines Hauses. Vor allem stehen aber Familien im Fokus. So stellt die Stadt jungen Familien Zuschüsse oder Darlehen zur Verfügung. In vereinzelten Fällen verkauft die Gemeinde aber auch Baugrundstücke zu günstigen Konditionen an bauwillige Familien.

7. Riesterrente

Bei der Riesterrente erhält man zu einem Sparvertrag für die Private Altersvorsorge einen staatlichen Zuschuss oder eine steuerliche Begünstigung.

Voraussetzungen:

  • Sie zahlen in die Rentenkasse ein und sind somit unmittelbar zulagenberechtigt

oder

  • sind mittelbar zulagenberechtigt (Sie zahlen selbst nicht in die Rentenkasse ein, aber sind mit einem unmittelbaren zulagenberechtigten verheiratet)
  • Mindestsparleistung: 4% vom sozialpflichtigen Bruttogehalt, gedeckelt auf 2.100€

Was Sie erhalten:

  • Zuschuss von 175 € pro Jahr
  • Zuschuss für jedes Kind, das vor 2007 geboren wurde, 185 €
  • Zuschuss für jedes Kind nach 2008 geboren wurde, 300 €

Das Guthaben dieses Riestervertrages können Sie auch für die Tilgung Ihrer Immobilie verwenden. Wichtig ist, dass es sich hierbei um eine selbstgenutzte Immobilie handelt.

8. Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung zum Aufbau von Wohneigentum. Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus wie beispielsweise Bausparverträge, Sparverträge, die dem Bau oder Kauf von selbst bewohntem Wohneigentum dienen oder der Erwerb von Anteilen an Bau- oder Wohnungsgenossenschaften werden vom Staat belohnt.

Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben Sie, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Mindestalter von 16 Jahren
  • Wohnsitz in Deutschland
  • Das zu versteuernde Einkommen darf bei Alleinstehenden nicht mehr als 35.000 € und bei Verheirateten nicht mehr als 70.000 € betragen (Einkommensgrenzen gelten ab 01.01.2021)
  • pro Jahr muss mindestens 50 € angespart werden
  • der geförderte Bausparvertrag muss für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden

Wenn Sie einen Bausparvertrag haben und alle Voraussetzungen erfüllen, ist es notwendig, für jedes Sparjahr einen Antrag auf die Wohnungsbauprämie zu stellen. Als Single erhalten Sie jährlich maximal 70 €, als Ehepaar höchstens 140 €. Dies lässt sich aus 10 % der geförderten Sparleistung von maximal 700 € für Alleinstehende und 1.400 € für Paare errechnen.

Bei der Antragstellung wird geprüft, ob Sie Anspruch auf die Prämie haben. Sollte dies der Fall sein, wird die Prämie für das beantragte Jahr vorgemerkt. Die Prämien erhalten Sie erst, wenn der Bausparvertrag eine Mindestlaufzeit von sieben Jahren hat und wird erst dann ausgezahlt, wenn der Bausparvertrag zu wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet wird.

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