Kurzgutachten
Kurzgutachten
Vereinfachte Wertermittlung nach § 24 BelWertV
Das Kurzgutachten ist bei Verträgen der bewertungsrelevanten Unterlagen kurzfristig zu erstellen und Sie wissen, was Ihre Immobilie wert ist.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden nach:
Ertragswertgutachten – für vermietete Objekte
Sachwertgutachten – für eigengenutzte Objekte
Vergleichsverfahren – Analyse zu Angebot und Nachfrage
Nur für bestimmte Objekte und besondere Situationen ist ein umfangreiches und kostspieliges Vollgutachten erforderlich.