Kurzgutachten

Kurzgutachten

Vereinfachte Wertermittlung nach § 24 BelWertV

Das Kurzgutachten ist bei Verträgen der bewertungsrelevanten Unterlagen kurzfristig zu erstellen und Sie wissen, was Ihre Immobilie wert ist.

Grundsätzlich ist zu unterscheiden nach:

Ertragswertgutachten – für vermietete Objekte
Sachwertgutachten – für eigengenutzte Objekte
Vergleichsverfahren – Analyse zu Angebot und Nachfrage

Nur für bestimmte Objekte und besondere Situationen ist ein umfangreiches und kostspieliges Vollgutachten erforderlich.